TVöD Urlaub 2024 | Jahresurlaub gemäß Tarifvertrag ÖD
Regelungen zum Jahresurlaub im TVöD im Jahr 2024
Im überarbeiteten TVöD wurden die bis dahin für den BAT geltenden Regelungen zum Jahresurlaub übernommen. Arbeitnehmer, welche zum Jahresbeginn noch keine 30 Jahre alt sind erhalten danach 26 Arbeitstage Urlaub.
Für Beschäftigte zwischen 30 und 40 gibt es 29 Tage und ab dem 40. Lebensjahr 30 Tage. Diese Regelungen galten bei einer 5-Tage-Arbeitswoche.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs handelte es sich bei dieser Regelung jedoch um eine Form der Altersdiskriminierung. Deshalb haben sich die Vertragsparteien auf eine Änderung zum 01.01.2013 geeinigt. Für Auszubildende wurden nun 27 Urlaubstage gewährt. Alle anderen Beschäftigten die jünger als 55 sind erhalten seitdem 29 und Arbeitnehmer ab 55 Jahren 30 Tage Urlaub. Wer bereits zum 31.12.2012 das 40. Lebensjahr vollendet hatte, behält aufgrund der Besitzstandswahrung den bisherigen Anspruch auf 30 Urlaubstage.
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