TVöD 2024 | Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Historie

Umfassende Informationen zur Entstehung des TVöD – Geschichtliche Entwicklung

TVöD | Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
TVöD 2024 | Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Der Begriff TVöD bedeutet “Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst”. Dieser ist erstmals am 01. Oktober 2005 in Kraft getreten. Genau genommen muss man hier von mehreren Tarifverträgen sprechen, die alle unter dem TVöD zusammengefasst werden.

Der TVöD soll für ein einheitliches Tarifrecht für die Kommunen und den Bund sorgen. Der TVöD gilt für Angestellte ebenso wie für Arbeiter des öffentlichen Dienstes. Im Gegensatz zu vorher gibt es beim TVöD für die Kommunen und für den Bund dieselben einheitlichen Tabellenentgelte.

Entstehung und Wirkung des TVöD

Nach früheren Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes wurde klar zwischen den Entgelten für Angestellte und Arbeiter unterschieden. Außerdem gab es für Bund und Kommunen unterschiedliche Entgelttabellen. Somit ist eine bessere Übersichtlichkeit gewährleistet.

Mit dem neuen TVöD hat sich nicht alles geändert. Die arbeitsvertraglichen Regelungen, die Vereinbarungen zu den jeweiligen Arbeitsbedingungen und die Eingruppierungsregelungen sind gleich geblieben.

Auch die Höhe der Krankenbezüge bleibt unverändert, jedoch können diese jetzt bis zu 39 Wochen bezogen werden. Wie lange Krankenbezüge gezahlt werden, hängt von der Beschäftigungszeit des Angestellten beziehungsweise des Arbeiters ab.

Die Vereinbarung bezüglich des Urlaubs oder Sonderurlaubs ist ebenfalls weitgehend gleich geblieben. Neu beim TVöD ist die Bezahlung einer Prämie bei guter Leistung.

Die Leistungsprämie soll anfangs ein Prozent der laufenden Monatsentgelte betragen und soll in den nächsten Jahren bis auf acht Prozent erhöht werden. Nach dem neuen TVöD fallen künftig auch Lektoren in den Geltungsbereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst. Für Lehrkräfte wurde eine Überleitung vereinbart.

Überleitung des TVöD und Regelungen

Überleitung des TVöD
Überleitung des TVöD und Regelungen

Mit dem Beschluss des TVöD wurde auch eine sogenannte Überleitungsvereinbarung getroffen. Diese Überleitung soll gewährleisten, dass bisherige Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes nicht benachteiligt werden, insbesondere in Anbetracht des bisherigen Gehalts. Bei dieser Überleitung wird zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden.

So wurden für Angestellte und Arbeiter unterschiedliche Vergleich-Entgelte berechnet. Das Vergleichsentgelt der Angestellten setzt sich aus der Grundvergütung, dem jeweiligen Ortszuschlag sowie der allgemeinen Tarifzulage zusammen. Die Vergleichszahlungen für Teilzeitbeschäftigte wurden entsprechend angeglichen.

Am 01. Oktober 2007 wurden alle Angestellten eine Stufe höher eingeordnet. Mit Wirkung der Höherstufung entfiel dann der sogenannte Besitzstand. Bei den Arbeitern wurde das Vergleichsentgelt nach den Erfahrungsstufen berechnet. Auch hier wurde ein Besitzstandsausgleich gezahlt, falls das Vergleichsentgelt niedriger war. Erst mit dem regulären Aufstieg in die nächsthöhere Stufe entfiel dieser Besitzstand.

TVöD Strukturausgleich Zahlung

Des Weiteren wurde im TVöD eine Strukturausgleichszahlung für diejenigen festgelegt, die mit Wirkung des TVöD ein deutlich schlechteres Einkommen zu erwarten hatten. Diese Strukturausgleichszahlung wird nunmehr seit dem 01. Oktober 2007 bezahlt. Sie sind im Gegensatz zu den Tariferhöhungen nicht flexibel, der Betrag bleibt also immer gleich.

Da es seit der Einführung des TVöD vorerst keine Tariferhöhung gab, wurde eine Ausgleichszahlung für alle Mitarbeiter vereinbart. Diese Ausgleichszahlungen betrugen für die ersten drei Jahre jeweils 300 Euro, für Auszubildende 100 Euro.

Erst mit den neuen Tarifverhandlungen wurde im Januar 2008 eine Tariferhöhung vereinbart. Auch in der letzten Tarifrunde Anfang 2010 wurden wieder Tariferhöhungen vereinbart. Näheres dazu finden Sie in den TVÖD-Tabellen 2010 und den Tabellen für 2011 auf dieser Seite.

Nachteile des TVöD und Kritik am TVöD

Ein Nachteil des TVöD ist mit der Überleitung von Ehepartnern zu nennen, die beide im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. War oder ist einer der Ehepartner nur halbtags oder stundenweise beschäftigt oder setzt aufgrund Kindererziehung aus, entstehen bei der Vergleichsrechnung deutliche Nachteile, da hier der familienbezogene Zuschlag gekürzt wurde. Somit entstehen für diese Gruppe nicht zu unterschätzende finanzielle Nachteile.

Dadurch, dass nach der neuen Entgelttabelle jüngere Arbeitnehmer schneller in den Erfahrungsstufen hochsteigen und dadurch früher ein höheres Einkommen erzielen, während für ältere Arbeitnehmer geringere Endstufen vorgesehen sind, ergeben sich im Gegensatz zu den eigentlichen Zielen des TVöD dennoch Benachteiligungen der älteren Mitarbeiter.

Nachteile des TVöD und Kritik am TVöD
Nachteile des TVöD und Kritik am TVöD

Weiterhin bemängelt wird, dass die Erfahrung eines Arbeitnehmers, der den Arbeitgeber wechselt, mit Einführung des Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst nicht mehr anerkannt wird. Der Arbeitnehmer fängt bei seinen Erfahrungsstufen praktisch wieder bei Null an, was natürlich auch finanzielle Verluste zur Folge hat.

Die Leistungsprämie macht den öffentlichen Dienst vielleicht für einige Arbeitnehmer attraktiv, wenn man aber bedenkt, dass die Leistungsprämie dadurch finanziert wird, dass das Geld vorher bei allen Arbeitnehmern eingespart wurde, ist hier eine weitere Ungerechtigkeit aufzuzeigen, denn letztendlich kommen nur einige wenige Mitarbeiter in den Genuss der Leistungszahlung.

Im TVöD wird die Anzahl der Jahresurlaubstage beschränkt, des Weiteren dürfen die Urlaubstage nur im laufenden Jahr genommen werden und dürfen nicht wie vorher in das nächste Jahr übertragen werden. Das hat für viele Mitarbeiter zur Folge, dass sie ihre Zusatzurlaubstage verfallen lassen müssen, weil einfach die Zeit fehlt, diese zu nehmen.

Weitere Entwicklung und Historie des TVöD ab 2005

Bevor der TVöD beschlossene Sache war, galt für Beamte, die bei der öffentlichen Verwaltung tätig waren sowohl der Bundesangestelltentarifvertrag als auch einzelne, individuell vereinbarte Tarifverträge für Angestellte vom Bund sowie der Arbeitgeber der Kommunen.

Für die deutschen Länder, die an den damaligen Tarifverhandlungen nicht beteiligt waren, gilt seit dem 19. Mai 2006 ein gesonderter Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, kurz TV-L. Verantwortlich für den Beschluss des TVöD waren damals der zu der Zeit amtierende Bundesinnenminister Otto Schily, die Gewerkschaften ver.di, GdP, dbb-tarifunion und GEW sowie die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände.

Am 31. März 2008 fand eine erneute Tarifeinigung statt, in deren Zuge der TVöD geändert wurde. Grund für die Entstehung des TVöD war die allgemeine Meinung aller Tarifvertragsparteien, dass die bislang gültigen Tarifverträge des öffentlichen Dienstes zu kompliziert seien.

Deshalb wurde beschlossen, das Ganze ein wenig zu vereinfachen und zu modernisieren. Die öffentlichen Arbeitgeber hatten dabei vor allem die Einsparung von Geldern bei der Neueinstellung von Angestellten sowie eine Entlastung des gesamten Haushalts im Blick.

2003 Modernisierung des TVöD

Nachdem bereits im Jahre 2003 über die Modernisierung der Tarifverträge verhandelt worden war, fand aber erst im Februar 2005 eine endgültige Einigung statt. Diese beschränkte sich auch erst auf die Kommunen, den Bund, die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände sowie natürlich die Gewerkschaften.

Unmittelbar vor dem Beschluss des TVöD wurde die Tarifgemeinschaft mit ver.di vom Marburger Bund gekündigt. Aufgrund dessen war nun völlig unklar, ob auch Ärzte bei kommunalen Arbeitgebern unter den TVöD fallen.

Im Dezember 2005 wurde daraufhin ein Ärztestreik geplant, der jedoch vom Arbeitsgericht in Köln unterbunden wurde. Der Streik wurde deshalb verboten, weil der Marburger Bund zwar die Tarifgemeinschaft mit ver.di gekündigt hatte, aber nicht den BAT, der ja für die betroffenen Ärzte immer noch Bestand hatte.

Der BAT wurde vom Marburger Bund erst zum 01. Februar 2006 gekündigt, woraufhin dann Tarifverhandlungen zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände sowie dem Marburger Bund stattfanden. Resultat dieser Verhandlungen war ein speziell auf Ärzte ausgelegter Tarifvertrag, der im August 2006 in Kraft trat.

Vereinheitlichung des TVöD

Mit dem Beschluss des TVöD wurde das Tarifwerk aller Angestellten, Arbeiter sowie der Beschäftigten in der Pflege nicht unwesentlich vereinheitlicht. Außerdem richtet sich die Vergütung seitdem nach der Leistung sowie der Berufserfahrung und nicht mehr wie sonst nach dem Dienstalter.

Der TVöD beinhaltet somit für alle im öffentlichen Dienst tätigen Angestellten eine einheitliche Lohntabelle, die aus insgesamt 15 Entgeltgruppen besteht. Des Weiteren enthält die Lohntabelle 2 Grundstufen sowie 4 Entwicklungsstufen.

Nach einer festgelegten Dauer bei einem Arbeitgeber kann der Angestellte die nächst höhere Stufe erreichen. Im Durchschnitt dauert ein Aufstieg von der Grundstufe 1 zur Erfahrungsstufe 6 ungefähr 15 Jahre. Die Eingangsstufe wurde im Vergleich zum BAT abgesenkt, jedoch erhalten jüngere Angestellte dadurch ein vergleichsweise höheres Einkommen als ältere Beschäftigte.

Kinderzuschläge im TVöD und weitere Zuschläge

In früheren Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes gab es auch Kinderzuschläge, Zuschläge für Verheiratete und einen Erhöhungsbetrag im Zusammenhang mit dem Weihnachtsgeld. Im TVöD sind diese Sonderregelungen nicht mehr vorhanden. Es erfolgt lediglich noch eine verringerte Jahressonderzahlung in Form von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.

Dies gilt allerdings nur für Arbeitnehmer, die nach dem 01. Oktober 2005 ihren Dienst angetreten haben. Für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die schon vor dem Beschluss des neuen TVöD beschäftigt waren, gelten sogenannte Überleitungsregelungen.

Diese Angestellten erhalten ein Vergleichsentgelt, welches aus mehreren Faktoren zusammen gerechnet wird. Grundlage hierfür ist vor allen Dingen auch die zuletzt gezahlte Grundvergütung im September 2005. Angestellte mit Kindern erhalten auch weiterhin den Kinderzuschlag für Kinder, die bis zum 31. Dezember 2005 geboren wurden und zwar so lange, wie auch der Anspruch auf Kindergeld besteht.

Aufgrund dieser Sonderregelung gibt es für Arbeitnehmer, die schon länger im öffentlichen Dienst tätig sind, keine Verluste beim Einkommen zu verzeichnen.

Leistungsbezogene Vergütung im TVöD

Ein Bestandteil des TVöD ist auch eine leistungsbezogene Vergütung. Diese leistungsbezogene Vergütung soll in Form von Prämien oder Zulagen an die jeweiligen Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Finanziert werden diese Prämien durch die Streichung der Kinderzulage sowie den gekürzten Jahressonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld.

Die Höhe der leistungsbezogenen Vergütung berechnet sich aus dem Vorjahresgehalt ohne Sonderzahlungen. Hiervon wir ein Prozent als Prämie an den Mitarbeiter ausgezahlt. Voraussetzung für diese Regelung ist allerdings, dass es eine Dienstvereinbarung zwischen der jeweiligen Dienststelle und dem Personalrat gibt.

Anderenfalls erfolgt nur eine Pauschalausschüttung, die sich aus dem Gehalt, welches die Arbeitnehmer im September 2005 erhalten haben, berechnet. Bis zum 31. Dezember 2007 betrug dieser Pauschalbetrag 12 Prozent von dem Septembergehalt, sofern keine Dienstvereinbarung getroffen worden war.

Ab dem 01. Januar 2008 wurde dieser Pauschalbetrag nochmals um die Hälfte gekürzt. Somit wurden die Vertragsparteien dazu gezwungen, schneller als bisher eine Dienstvereinbarung zu treffen.

Welche Mitarbeiter die leistungsbezogene Vergütung erhalten sollen, wird anhand eines vorher vereinbarten Ziels oder aber auch durch eine Leistungsbewertung ermittelt. Wie die Eingruppierung beim TVöD aussehen soll, wird zur Zeit immer noch verhandelt.

BAT

Bis zur Einigung der Parteien gelten weiterhin die Eingruppierungen des BAT. Im Rahmen des TVöD wird folgende Eingruppierung angestrebt: Ungelernte beziehungsweise angelernte Kräfte sollen unter die Entgeltgruppen 1-4 fallen, die Entgeltgruppen 5-8 sollen dann für Mitarbeiter gelten, die eine Ausbildung von 2 oder 3 Jahren hinter sich haben, unter die Entgeltgruppen 9-12 sollen Mitarbeiter mit einem Fachhochschulstudium oder einem Bachelor-Abschluss fallen und nicht zuletzt sollen für Mitarbeiter, die ein wissenschaftliches Hochschulstudium bzw. einen Masterabschluss absolviert haben, die Entgeltgruppen 13-15 gelten.

Die Höhe von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, welches in einer einmaligen Jahressonderzahlung ausgezahlt wird, ist ebenfalls im TVöD geregelt. Die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer bei den Kommunen beträgt in den alten Bundesländern 38,5 Stunden in der Woche, für Beschäftigte des Bundes gilt die 39 Stunden Woche.

Regelungen in den neuen Bundesländern

In den neuen Bundesländern gilt für Beschäftigte beim Bund ebenfalls die 39 Stunden Woche, während die Beschäftigten bei den Kommunen 40 Stunden in der Woche arbeiten müssen. Als weitere Option im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst können für die Mitarbeiter Langzeitarbeitskonten eingeführt werden.

Dies muss aber wieder durch individuelle Dienstvereinbarungen geregelt werden. Im Bereich Versicherungen sind häufig sehr hohe Beitragsunterschiede festzustellen, besonders bei den Versicherungsthemen Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenversicherung und Rentenversicherung.

Unterschiedlicher Kündigungsschutz im TVöD

Kündigungsschutz im TVöD
Kündigungsschutz im TVöD

Im TVöD wurden auch die Regelungen zum Kündigungsschutz festgehalten. Demnach haben Mitarbeiter über 40 Jahre, die 15 Jahr oder länger bei ein und demselben Arbeitgeber beschäftigt waren, einen besonderen Kündigungsschutz.

Dies gilt jedoch nur für die alten Bundesländer, in den neuen Bundesländern besteht dieser Kündigungsschutz nicht. Ausnahme dieses Kündigungsschutzes ist natürlich die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund. Am 31. März 2008 gab es eine neue Tarifeinigung der Vertragsparteien, weil noch einige Punkte des TVöD von 2005 nicht ganz geklärt waren.

Immer noch ungeklärt ist nach wie vor, wie mit den Eingruppierungen der Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes verfahren werden soll. Hierfür wurde eine weitere Frist von 2 Jahren gesetzt, bis zu der hierüber eine Einigung stattgefunden haben soll.

2008 und 2009

Die Vergütungstarifverträge des TVöD gelten bis zum 31. Dezember 2009. Mit Wirkung vom 31. März 2008 fand eine Erhöhung der Vergütungen statt. Für die Vereinbarung von bestimmten Details wie zum Beispiel den Regelungen der Arbeitszeiten oder die Berechnung von Prämienzahlungen waren und sind auch weiterhin gesonderte Dienstvereinbarungen oder auch Betriebsvereinbarungen notwendig.

Neu im TVöD von 2008 ist, dass die leistungsbezogenen Vergütungen für Mitarbeiter in Krankenhäusern nicht mehr gelten. Der neueste TVöD Tarifvertrag ist vom vorletzten Jahr.

Frühere Tabellen des TVöD

In der Tarifeinigung im Februar 2010 wurde vereinbart, die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischenstufe und aus einer individuellen Endstufe sowie der Werte für die EG 2Ü und 15 Ü) ab 1. Januar 2010 um 1,2 v.H., ab 1. Januar 2011 um weitere 0,6 v.H. und ab 1. August 2011 um weitere 0,5 v.H. zu erhöhen.

Mit der Tarifrunde in 2008 wurden einige Änderungen des TVöD vereinbart. Hierzu gehören zum Beispiel eine lineare Anhebung der Werte in der Entgelttabelle um 3,1 Prozent ab dem 01. Januar 2008 sowie die Zahlung eines Sockelbetrags von 50 Euro. Ab dem 01 Januar 2009 sollen die Tabellenwerte um weitere 2,8 Prozent angehoben werden. Des Weiteren erhalten alle Arbeitnehmer im Januar 2009 eine Einmalzahlung in Höhe von 225 Euro.

Seit dem 01. Juli 2008 gilt nach dem TVöD auch eine generelle Arbeitszeit von 39 Stunden für alle Angestellten des öffentlichen Dienstes. Diese Vereinbarung bezieht sich allerdings nur auf die alten Bundesländer. Die Zahlungen des Besitzstandes wird verlängert bis zum 31.12.2009.

TVöD für Lehrer und sonstige Lehrkräfte

TVöD für Lehrer und sonstige Lehrkräfte
TVöD für Lehrer und sonstige Lehrkräfte

Für Lehrer gibt es im neuen TVöD weitere Vereinbarungen. Hierzu zählt die Zahlung eines Strukturausgleichs ab dem 01.01.2008 sowie ab Januar 2009 die Anpassung der kleinen Lehrerzulage, die in 10 einzelnen Schritten erfolgen soll. Diese Vereinbarung gilt für Lehrer, die bei den Kommunen angestellt sind.

Für beim Bund angestellte Lehrkräfte wurde in Bezug auf die Überleitung eine Verhandlungszusage bis zum 31. Mai 2009 gemacht, außerdem sollen die Aufstiege seit dem 01. Oktober 2007 nachgezahlt werden.

Bei Angestellten des Bundes in den neuen Bundesländern wurde weiterhin eine Angleichung von 100 Prozent vorgenommen. Der TVöD hat eine Laufzeit von zwei Jahren und zwar vom 01. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2009.

Weitere Entgelttabellen des TVöD

Entgelttabellen des TVöD und Stufen
Entgelttabellen des TVöD und Stufen

Für alle Entgelttabellen des TVöD gilt: Seit dem 1. Oktober 2005 gelten in jedem TVöD einheitliche Entgelttabellen für alle Angestellten, Pflegebeschäftigte und Arbeiter. Diese TVöD Entgelttabellen bestehen aus 15 Entgeltgruppen, 2 Grundstufen und 4 Entwicklungsstufen.

Beim Aufstieg in die nächsthöhere Stufe ist im Regelfall die Dauer der Berufserfahrung beim gleichen Arbeitgeber maßgeblich. Z.B. ist folgender Aufstieg vorgesehen: Aufstieg von der Grundstufe 1 auf 2 nach 1 Jahr, von der Stufe 2 auf 3 nach weiteren 2 Jahren, von der Stufe 3 auf 4 nach weiteren 3 Jahren usw.. Die Dauer der Zeiten des Aufstiegs ab der Stufe 3 kann leistungsbezogen verkürzt oder verlängert werden.

Durch dieses sogenannte Prinzip der Wippe soll es jüngeren Beschäftigten möglich sein, nach einer im Vergleich zum BAT zunächst abgesenkten Eingangsstufe zunächst ein relativ höheres Entgelt zu erzielen und Ältere folglich ein entsprechend geringeres.

Diese Seite bewerten?

Durchschnittliche Bewertung 3.6 / 5. Anzahl Bewertungen: 15

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.