TVöD Entgelttabelle 2024 | Tarifvertrag Öffentlicher Dienst
TVöD Entgelttabelle 2024 in Kommunen – Bereich VKA
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst beinhaltet mehrere Tarifverträge für die Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst in Deutschland, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände ist. Mit dem TVöD sollte erstmals ein einheitliches Tarifwerk für die bei den Kommunen und beim Bund beschäftigten Mitarbeiter verabschiedet werden.
Verhandlungsergebnis
Im Zuge der Verhandlungen wurde beschlossen, dass die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ab dem 01.12.2022 eine Erhöhung ihres Gehalts um 2,8% erhalten werden, gültig bis zum 30.09.2023. Es wurde auch eine steuerfreie Corona-Sonderzahlung von 1.300 € eingeführt, die bis zum 30.11.2022 ausgezahlt wird. Dies führt laut Berechnungen zu einer prozentualen Erhöhung des Entgelts, die je nach Entgeltgruppe variiert. Für Teilzeitbeschäftigte wird die Sonderzahlung anteilig ausgezahlt.
- Auszubildende erhalten bis 30.11.2022 eine steuerfreie Corona-Sonderzahlung von 650 € sowie ab dem 01.12.2022 einen Festbetrag von 50,00 €.
- Laufzeit: 24 Monate vom 01.10.2021 bis 30.09.2023
- Arbeitszeit: 40 Stunden und 6 Minuten für Beschäftigte des Freistaats Bayern, 38,5 Stunden für Beschäftigte in Wechselschicht- oder Schichtdienstarbeit und in Kfz-Werkstätten.
Entgelttabelle für Beschäftigte im öffentliche Dienst
Seit Inkrafttreten des TVöD besteht eine einheitliche Entgelttabelle für alle Beschäftigten im öffentliche Dienst, sofern sie Arbeiter, Angestellte oder Pflegebeschäftigte sind. Beamte im Beamtenrecht sind hiervon ausgenommen.
Für Beschäftigte in den Kommunen (VKA) erfolgte erstmals die Anhebung der Tabellenwerte nicht linear, sondern für jede Entgeltgruppe gesondert. Dadurch ergibt sich im Schnitt eine Anhebung von 3% für 2018 und 2019 und 1% für 2020. Die unteren Entgeltgruppen 1 bis 6 erhalten zudem eine Einmalzahlung von 250 EUR.
Die Zuordnung der TVÖD-Entgelttabellen
Die TVÖD-Entgelttabellen zeigen die monatlichen Brutto-Gehälter der verschiedenen Gruppen. Die Zuordnung hängt von der Art der Stelle und dem Ausbildungsgrad des Mitarbeiters ab. Mit welchem Abschluss welche Gruppe erreicht werden kann, erkennt man auf TVöD Entgelttabellen.
Die nächsten Stufen der TVÖD-Entgelttabelle
Jede Entgeltgruppe unterteilt sich in einzelne Stufen. Grundsätzlich sind Mitarbeiter bei Neueinstellungen in der ersten Stufe und steigen nach einer festgelegten Zeit in die nächsthöhere Stufe auf.
Den ersten Gehaltssprung gibt es nach einem Jahr, den letzten nach 15 Jahren. Das gilt allerdings nicht ab Entgeltgruppe 9: Hier fällt die 6. Stufe weg. Nach 10 Jahren ist somit planmäßig die Obergrenze erreicht.
Die höheren Gruppen der TVÖD-Entgelttabellen
Es ist aber auch möglich, in eine höhere Entgeltgruppe einzusteigen: Wenn Mitarbeiter einen Antrag auf Höhergruppierung stellen – und wenn dieser erfolgreich ist. Wer bereits einschlägige Berufserfahrung hat, kann auch direkt in einer fortgeschrittene Stufe seiner Entgeltgruppe einsteigen.
Entgelttabelle 2024 für Beschäftigte in den Entgeltgruppen 1 bis 15 (gültig ab 1. Dezember 2022)
Entgelt-Gruppe | Grundentgelt | Entwicklungsstufen | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | |
15 | 5.01731 | 5.39435 | 5.59359 | 6.30127 | 6.83715 | 7.04226 |
14 | 4.54264 | 4.88593 | 5.16763 | 5.59359 | 6.24627 | 6.43367 |
13 | 4.18838 | 4.50807 | 4.74854 | 5.21572 | 5.86153 | 6.03738 |
12 | 3.77486 | 4.04088 | 4.60426 | 5.09893 | 5.73787 | 5.91000 |
11 | 3.65264 | 3.89838 | 4.17829 | 4.60426 | 5.22260 | 5.37928 |
10 | 3.52362 | 3.76477 | 4.04088 | 4.32255 | 4.85848 | 5.00424 |
9b | 3.13659 | 3.36908 | 3.52054 | 3.93907 | 4.29509 | 4.42396 |
9a | 3.13659 | 3.36908 | 3.41958 | 3.52054 | 3.93907 | 4.05596 |
8 | 2.94646 | 3.17348 | 3.29966 | 3.41958 | 3.55210 | 3.63413 |
7 | 2.77235 | 2.99405 | 3.16084 | 3.28705 | 3.38803 | 3.47636 |
6 | 2.72566 | 2.94510 | 3.06749 | 3.19241 | 3.27443 | 3.36277 |
5 | 2.61893 | 2.83495 | 2.95734 | 3.07361 | 3.16715 | 3.23026 |
4 | 2.50070 | 2.71869 | 2.87167 | 2.95734 | 3.04302 | 3.09808 |
3 | 2.46879 | 2.68196 | 2.74316 | 2.84106 | 2.92062 | 2.98793 |
2 | 2.30284 | 2.50449 | 2.56569 | 2.62688 | 2.76762 | 2.91451 |
1 | 2.09449 | 2.12506 | 2.16178 | 2.19851 | 2.29030 |
TVöD Entgelttabelle 2022 in Kommunen – Bereich VKA
Frühere TVöD Tabellen – Informationen zum historischen TVöD
Neuerungen seit dem 01.01.2010: Im Februar 2010 wurden die Entgelte rückwirkend zum 01.01.2010 um 1,2 Prozent erhöht. Dazu wurde eine weitere Erhöhung von 0,6 Prozent zum 01.01.2011 und von 0,5 Prozent zum 01.08.2011 beschlossen.
Die Erhöhung galt auch für die Beträge aus einer individuellen Zwischenstufe und aus einer individuellen Endstufe sowie der Werte für die EG 2Ü und 15. Dazu wurden bereits 2008 einige Änderungen des TVöD beschlossen. Hierzu gehörte unter anderem eine lineare Anhebung der Entgelttabelle von 3,1 Prozent ab dem 01.01.2008.
Dazu wurde die Zahlung eines Sockelbetrags von 50 Euro beschlossen. Eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent fand zum 01.01.2009 statt. Dazu erhielten alle Beschäftigten mit dem Gehalt für Januar 2009 eine Einmalzahlung in Höhe von 225 Euro.
Arbeitszeit im früheren TVöD
Zugleich wurde für alle Angestellte des öffentlichen Dienstes eine einheitliche Wochenarbeitszeit von 39 Stunden beschlossen. Diese Vereinbarung war jedoch auf die alten Bundesländer begrenzt. Gleichzeitig kam es zu einer Verlängerung der Zahlungen des Besitzstandes bis zum 31.12.2009.
Lehrer im früheren TVöD
Zusätzliche Vereinbarungen wurden für die beschäftigten Lehrer getroffen. So erhalten Lehrer seit dem 01.01.2008 eine Strukturzulage. Seit dem 01.01.2009 wird die kleine Lehrerzulage in zehn Einzelschritten angepasst. Betroffen von dieser Vereinbarungen sind alle bei den Kommunen angestellten Lehrer. Die beim Bund beschäftigten Lehrer erhielten eine Verhandlungszusage bis zum 01.05.2009. Zudem sollte eine Nachzahlung der Aufstiege seit dem 01.01.2007 erfolgen.
Angestellte des Bundes die in den neuen Bundesländern beschäftigt sind erhielten nun 100 Prozent des Einkommens ihrer westlichen Kollegen. Die Laufzeit des beschlossenen TVöD wurde auf einen Zeitraum von 24 Monaten festgelegt.
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