TVöD-Teile • Informationen zum TVöD 2024

Teile und Bereiche des TVöD

Abgeltungssteuer beim Fondssparen
Teile und Bereiche des TVöD – Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) trat zum 01.10.2005 in Kraft. Für die Bestimmungen zum Entgelt und zu den Sonderzahlungen galt eine Befristung bis zum 31.12.2007. Die Kündigung des TVöD war erstmals zum 31.12.2009 möglich.

Der TVöD wird in die folgenden Bereiche unterteilt:

  • Der allgemeine Teil enthält Regelungen, die für den gesamten öffentlichen Dienst gelten. Hierzu gehören unter anderem Arbeitszeit, Eingruppierung, Arbeitsbedingungen, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie die Ausschlussfristen.
  • Im besonderen Teil wurden Regelungen festgehalten, die nur für bestimmte Sparten des öffentlichen Dienstes gelten. Hierzu gehören beispielsweise Krankenhäuser, Flughäfen oder Sparkassen.

Beschäftigte der Kommunen im TVöD

Für die Beschäftigten der Kommunen wurden aus dem allgemeinen und besonderen Teil der TVöD durchgeschriebene Fassungen für die sechs Dienstleistungsbereiche erstellt.

  • TVöD-V für den Bereich der Verwaltung
  • TVöD-F = für den Dienstleistungsbereich Flughäfen
  • TVöD-SuE für den Bereich Sozial- und Erziehungsdienst
  • TVöD-S für den Dienstleistungsbereich Sparkassen
  • TVöD-B für den Bereich Dienstleistungen innerhalb der Pflege- und Betreuungseinrichtungen
  • TVöD-E für den Dienstleistungsbereich bei Entsorgungen

In den Bereichen TVöD-V, TVöD-E und TVöD-F kam jeweils die Standard Gehaltstabelle zur Anwendung während in den anderen Bereichen Abweichungen hierzu vereinbart wurden. Die Standard-Gehaltstabelle wird auch als TVöD-VKA bezeichnet.

 

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